Kurz-Interview zum Thema Henning Goldmines und Stop des Aktienhandelsin Kanada:Telefoninterviewpartner Peter Prasch

Fondstelegramm hatte mit als erster über den Vorgang berichtet, der aber schon ein paar Wochen zurückliegt. Der Vorgang wurde nun doch aktuell, weil Canada Gold Trust seine Fonds in eine AG umgewandelt hatte. Dies haben wir begrüßt, da es zum einen prospektkonform war und aus unserer Sicht wesentlich mehr Transparenz bietet als der geschlossene Fonds, den es vorher gab. Genau das Beispiel zeigt auch, wie "Recht wir hier mit dem Thema Transparenz" haben und hatten. Die kanadische AG steht hier wesentlich mehr im Focus als die alte Fondskonstruktion.

Zunächst einmal hat uns natürlich interessiert, "was eine CTO Verfügung überhaupt ist, und was diese dann wiederum bedeutet". Hierzu hat uns ein im kanadischen Recht bewanderter Anwalt folgendes erklärt:

Die „CTO" ist eine vorübergehende einstweilige Untersagung, die HGM-Aktien zu handeln oder zu verkaufen.

Warum, so unsere weitere Frage an den Rechtsanwalt, warum wurde diese CTO überhaupt erteilt?

In Canada, British Columbia, gelten für Minen-Gesellschaften (Bergbaugesellschaften) strenge Regeln, welche Informationen bezüglich der Darstellung von Explorationsergebnissen bzw. in welcher Form diese veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob die besagten Gesellschaften börsennotiert sind oder nicht.

Diese Punkte haben wir dann auch mit Peter Prasch kurz am Telefon besprochen (gefragt). Vor allem hat uns natürlich interessiert, was Hennig Gold Mines nun gegen diese Verfügung unternimmt bzw. was dafür tut man, um diese "vom Tisch zu bekommen"

Hier kurze und knappe Antworten:

Darauf Peter Prasch: Die bisher für uns erstellten technischen Reports sind grundsätzlich konform mit dem Standard „NI 43-101" (National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects). Sie sind werden derzeit – in Abstimmung mit der Britisch Columbia Security Commission (BCSC- Finanzaufsicht von Kanada) – von einer von der BCSC akzeptierten sogenannten „Qualified Person" finalisiert. Bis zur finalen Vorlage hat uns die BCSC vorübergehend mit dieser CTO belegt.

diebewertung.de: Das heißt, Sie gehen von einer kurzfristigen Erledigung des Vorganges aus?

Peter Prasch: Ja

diebewertung.de: Wie kann die CTO wieder aufgehoben werden?

Peter Prasch:

Wie zuvor genannt, haben wir der BCSC den finalen Report gemäß dem Standard NI 43-101 für die Claim-Gruppe „Eight Miles" einzureichen. Dieser wird dann formal darauf geprüft, ob er dem NI 43-101-Standard entspricht. Sobald das erledigt ist, wird die CTO wieder aufgehoben.

diebewertung.de: Wie sehen Sie den zeitlichen Ablauf?

Peter Prasch:

Zum zeitlichen Ablauf: Eine Entwurfsversion des NI 43-101-Reports für die besagte Claim-Gruppe liegt bereits vor. Diese wird derzeit auf Qualität gesichert. Der finale Report soll bis Mitte August fertig gestellt sein und dann unverzüglich über unsere lokalen Anwälte bei der BCSC eingereicht werden. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen diese davon aus, dass dann innerhalb von weiteren ca. 2/3 Wochen die Rücknahme der CTO durch die BCSC erfolgen sollte, d.h. etwa zu Ende August/Mitte September. Danach gibt es keine Beschränkungen, HGM-Aktien zu handeln und/oder zu verkaufen.

diebewertung.de: Was die Aktionäre anbetrifft, haben die natürlich die Frage, "hat die CTO Einfluss auf das operative Geschäft bzw. die vorliegenden Produktionsgenehmigungen?"

Peter Prasch:

Nein, alle vorhandenen Produktionsgenehmigungen sowie Exploration-Genehmigungen sind und bleiben unverändert in Kraft. Das operative Geschäft und die derzeitige Förderung von Gold (Produktion) wird unverändert fortgesetzt und ausgebaut.

Anmerkung der Redaktion:

Da es in Vancouver noch sehr früh ist (4 Uhr morgens – wir hatten 7 Stunden Zeitunterschied im Kopf – Sorry Herr Prasch)), haben wir das kurze Gespräch hier erst mal beendet, wollen das aber in den nächsten Tagen mit einem Interview mit Jörg Schmolinski fortsetzen.

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